Über Hebammenarbeit

Jeder Frau hat während ihrer Schwangerschaft, der Geburt und dem sich anschließenden Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit Anspruch auf Hebammenbetreuung. Das heißt, jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme zu übernehmen. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten auch, es sei denn, Hebammenleistungen sind im Vertrag ausgeschlossen.

 

Eine Hebamme kann und darf die Schwangerschaft feststellen bzw. bestätigen und den Mutterpass ausstellen, die Schwangerschaftsvorsorge durchführen und ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen und Problemen. Sie selbst entscheiden, ob Sie die Vorsorge nur durch Ihre Hebamme, im Wechsel mit Ihrem Gynäkologen / Ihrer Gynäkologin oder nur durch ihn machen lassen. Auch wenn der Arzt die Schwangerschaftsvorsorge durchführt, können Sie sich bei Fragen an Ihre Hebamme wenden.

 

Hebammen begleiten und unterstützen Sie bei der Geburt.  Normal verlaufende Geburten können und dürfen sie sogar selbstständig und ohne Arzt begleiten. Je nach Anamnese und Schwangerschaftsverlauf können Sie mit Ihrer Hebamme den Geburtsort wählen: zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus.

 

Ihre Hebamme betreut Sie, das Baby und die restliche Familie nach der Geburt zu Hause im Wochenbett. Sie kontrolliert die Rückbildungsvorgänge bei Ihnen, die Entwicklung Ihres Kindes und unterstützt Sie beim Stillen und beim Einfinden in die neue Situation. Sie beantwortet alle Ihre Fragen und berät Sie zu vielen verschiedenen Themen.

 

Aus den Medien wissen Sie vielleicht, dass viele Hebammen aufgrund der gestiegenen Haftpflichtgebühren keine außerklinische Geburtshilfe mehr anbieten oder ihren Beruf sogar ganz aufgegeben haben. Bemühen Sie sich daher möglichst früh um eine Hebamme, um die Betreuung zu bekommen, die Sie sich vorstellen.

 

In welchem Umfang ich Hebammenbetreuung anbiete, sehen Sie unter Mein Angebot.